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Barrierefreiheit 2025 im Internet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen in der Gesellschaft zu stärken, setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die europäische Richtlinie des European Accessibility Act um. Angesichts der zentralen Rolle digitaler Medien und des Internets im heutigen Leben, schreibt das Gesetz die Barrierefreiheit 2025 von Produkten (z.B. Selbstbedienungsterminals, Smartphones) und Dienstleistungen, einschließlich des elektronischen Handels, vor.

Unsere Lösungen für Webseiten und Onlineshops entsprechen den WCAG-Richtlinien und gewährleisten Zugänglichkeit für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Wir integrieren Funktionen wie Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation und kontrastreiche Designs. Zudem testen wir die Barrierefreiheit gründlich, um eine optimale Nutzererfahrung zu bieten. Sprechen Sie uns an, um Ihre Anforderungen zu besprechen!

Die WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Standards, die festlegen, wie Webinhalte barrierefrei gestaltet werden können.

Sie umfassen vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit (Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein),
  • Bedienbarkeit (Navigation muss für alle Nutzer möglich sein),
  • Verständlichkeit (Inhalte und Bedienung müssen klar und nachvollziehbar sein) und
  • Robustheit (Kompatibilität mit verschiedenen Technologien und Geräten).

 

Die Richtlinien sind in drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA) unterteilt, wobei AA oft als Ziel für barrierefreie Websites gilt. Sie helfen, digitale Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen.

In Europa und Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben, die Barrierefreiheit im digitalen Bereich fördern:
EU-Richtlinie 2016/2102: Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen in der EU, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten, basierend auf den WCAG 2.1-Standards (mindestens Level AA).

European Accessibility Act (EAA): Diese EU-Verordnung (2019/882) erweitert die Anforderungen an Barrierefreiheit auf private Unternehmen, insbesondere im Bereich digitaler Dienstleistungen und Produkte, und gilt ab 2025.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): In Deutschland setzt die BITV die EU-Richtlinie 2016/2102 um und legt fest, dass Websites und Apps öffentlicher Stellen barrierefrei sein müssen, ebenfalls orientiert an WCAG 2.1 AA.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Das BGG fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und verpflichtet öffentliche Stellen, Barrierefreiheit in allen Bereichen, einschließlich digitaler Angebote, umzusetzen.

Diese Gesetze und Richtlinien sollen sicherstellen, dass digitale Inhalte für alle zugänglich sind, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Wie wir Ihnen helfen können Ihre Webseite oder Ihren Online-Shop barrierefrei zu gestalten

Technische Anforderungen

  • Tastaturbedienbarkeit,
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien,
  • fehlerfreier HTML-Quellcode sowie ARIA-Attribute.


Barrierefreie Inhalte

  • Verwendung einer einfachen Sprache ohne verschachtelte Sätze.
  • Zusammenfassen der wichtigsten Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache, soweit möglich.
  • Gliederung der Texte durch Überschriften und Unterüberschriften.
  • Verwendung serifenloser Schriftarten wie Arial oder Verdana.
  • Große, skalierbare Schriftgrößen.
  • Empfohlenes Kontrastverhältnis und keine grellen Farben.
  • Einheitliche Verwendung von Symbolen.
  • Logische Menüführung
  • Alt-Texte für Bilder, Audiodeskriptionen für Videos und Audiodateien.
  • Verlinkungen kennzeichnen.
  • Verzicht auf Pop-ups und / oder visuelle Effekte wie Blinken und / oder Flackern.


Interaktives

  • Kontaktmöglichkeiten für unterschiedliche Nutzer anbieten.
  • Eingabefelder von Formularen eindeutig beschriften.
  • Anleitungen für den Nutzer bereitstellen.
  • Button aussagekräftig beschriften.
  • Barrierefreie CAPTCHAs nutzen.


Achtung:

Die Desktop Ansicht als auch die mobile Ansicht sowie Ihre Apps barrierefrei gestalten.

Gemeinsam gestalten wir das Internet ein Stück barrierefreier!

Barrierefreiheit 2025 - Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft

Zur offiziellen Seite des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz): https://bfsg-gesetz.de/

Zur Seite der Aktion Mensch: Aktion Mensch – Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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