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Wichtige Gesetzesänderung: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt 2025 in Kraft

Barrierefreiheit 2025 - Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie über eine bedeutende gesetzliche Neuerung informieren, die ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Welt, indem es die Barrierefreiheit von Webseiten und Online-Anwendungen für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, vorschreibt.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie eine Webseite oder einen Online-Shop betreiben, sind Sie möglicherweise verpflichtet, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Dies bedeutet, dass Ihre digitalen Angebote so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind.

Wann ist eine Webseite barrierefrei?

Eine Webseite gilt als barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen digitale Angebote genauso nutzen können wie Menschen ohne Einschränkungen. Barrieren können in vielfältiger Form auftreten, etwa durch zu kleine Schriftgrößen, mangelnden Kontrast, komplexe Satzstrukturen, grelle Farben oder eine unzureichende HTML-Struktur. Auch die Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Braillezeilen ist entscheidend.

Welche Webseiten sind nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Ab 2025 müssen Webseiten, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, barrierefrei sein. Dazu gehören klassische Online-Shops, aber auch Webseiten, die Online-Terminbuchungen oder andere Interaktionen ermöglichen. Entscheidend ist, ob Verbraucher wesentliche Schritte zum Vertragsabschluss online durchführen können.

Die vier Grundprinzipien der digitalen Barrierefreiheit

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein, unabhängig von ihren sensorischen Fähigkeiten.
  • Bedienbar: Benutzeroberflächen und Navigation müssen so gestaltet sein, dass sie von jedem bedient werden können.
  • Verständlich: Informationen und Bedienung müssen klar und verständlich sein.
  • Robust: Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien und assistiven Werkzeugen kompatibel sein.

Warum ist das wichtig?

  • Gesetzliche Verpflichtung: Die Nichteinhaltung des BFSG kann zu Bußgeldern führen.
  • Inklusion: Barrierefreiheit ermöglicht die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben.
  • Kundenzufriedenheit: Eine barrierefreie Webseite verbessert die Nutzererfahrung und erweitert Ihren Kundenkreis.

Handeln Sie jetzt!

Die Zeit bis zum 28. Juni 2025 vergeht schnell. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Webseite anzupassen und einen kostenlosen Check durchzuführen, ob Sie von der Regelung betroffen sind.

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind…

Ein inklusives Webangebot kann einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen. Wir bieten Ihnen professionelle Lösungen zur Verbesserung der Nutzererfahrung, auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.

Wie können wir Ihnen helfen?

Als Ihr Partner für digitale Lösungen unterstützen wir Sie umfassend bei der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Unser Angebot umfasst:

  • Analyse Ihrer Webseite zur Identifizierung von Barrierefreiheitsdefiziten.
  • Fachkundige Beratung und praktische Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Anpassungen.
  • Regelmäßige Kontrolle der Barrierefreiheit.

Wir integrieren die Optimierung der Barrierefreiheit als festen Bestandteil in alle unsere Webprojekte und bieten maßgeschneiderte Plugin-Lösungen.

Gemeinsam gestalten wir das Internet ein Stück barrierefreier!

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team von annaberger-internet.